Investitionsförderung für die Schutzmaskenproduktion

Seit dem 01. Juni gibt es ein kurzfristiges Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums für die Schutzmaskenproduktion. Gefördert wird die Produktion von FFP2/3- und medizinischen Gesichtsmasken.
Das Programm fördert Unternehmen, die in neue Anlagen und Produkte investieren, mit bis zu 50 Prozent Förderung für den Erwerb von Maschinen, Komponenten sowie eigene Entwicklungsarbeiten.
Voraussetzung ist, dass die Projekte bis zum 30. Juni 2021 abgeschlossen sind.
Anlagen, die bis zum 30. August 2020 den Betrieb aufnehmen werden mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert.
Förderfähig sind nur Investitionen, die seit dem 28. Februar 2020 getätigt wurden.
Die Frist für die Antragsstellung ist je nach Maßnahme der 30.06.2020 oder der 30.10.2020.
Förderrichtlinie