BMBF- Fördermaßnahme “Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion”

Das Ziel der Richtlinie ist, das Innovationspotenzial von Start-ups in der Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) zu stärken. Dies soll mithilfe von zwei Modulen geschehen:

Modul 1: Gründungschancen von Start-ups an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessern

Forschungsergebnisse in den MTI-Themenfeldern mit Gründungsperspektive sollen frühzeitig verwertet werden. Forschungsteams mit Ausgründungsabsicht, deren Innovationsansatz noch nicht hinreichend bestätigt werden konnte, werden gefördert, um den Reifegrad Ihrer Idee im Bereich der MTI zu steigern. Im Fokus stehen hier Forschungserkenntnisse, deren Weiterentwicklung hohe Wertschöpfungspotenziale versprechen. Mögliche Hürden auf dem Weg zur Verwertung sollen dadurch überwunden werden. Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Modul 2: Start-ups bei risikoreichen, vorwettbewerblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützen

Ziel ist es die Innovationsfähigkeit von bereits gegründeten, jungen Start-ups zu stärken, indem sie in den finanzierungsintensivsten Aktivitäten der Forschung und Entwicklung unterstützt werden. Die Start-ups sollen in die Lage versetzt werden, mittel- und langfristig Innovationen zu generieren. In diesem Modul werden Forschungsprojekte unterstützt, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Antragsberechtigt sind Start-ups, KMUs, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Inhaltliche Ausrichtung:
Folgende Themenfelder gehören zum Bereich der MTI:

  • Gesundes Leben (u.a. Implantate, interaktive, körpernahe Medizintechnik, intelligente Präventionslösungen und Pflegetechnologien)
  • Intelligente Mobilität (u.a. Fahrassistenzsysteme, Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen)
  • Digitale Gesellschaft (u.a. intelligente Assistenz, Robotik, Wohntechnologien, vernetzte Gegenstände)

Die Abgabetermine für die Anträge sind immer zum 15. Januar und 15. Juli eines Jahres. Zur Förderrichtline.
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