Erweiterung von NRW Förderprogramm für Start-ups an Hochschulen

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Mit dem neuen Programm “START-UP transfer.NRW” weitet das Land NRW die bisherige Förderung von Ausgründungen aus Hochschulen aus. Bei “START-UP transfer.NRW” handelt es sich um eine Ablsöung des bisherigen Programms “START-UP-Hochschul-Ausgründungen”. Dies bringt zusätzliche Vorteile mit sich: neben Absolventen und Wissenschaftlern erhalten nun auch Gründer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen die Gelegenheit eine Förderung für ihr innovatives Gründungskonzept zu beantragen. Für besonders entwicklungsintensive und innovative Vorhaben kann die Förderlaufzeit für ihr Start-up von 18 Monate auf 24 Monate verlängert werden. So erhöht sich entsprechend auch die maximale Fördersumme von bisher 240.000 Euro auf 320.000 Euro, die aus gemeinsamen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hervorgeht.

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass der Abschluss der Wissenschaftler und Hochschulabsolventen nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Für Anträge, die im Bundesprogramm “EXIST-Forschungstransfer” nicht berücksichtigt werden konnten, ergeben sich folgende Fristen für den Förderwettbewerb: zum 30. April 2019, 31. Oktober 2019 und 30. April 2020 können alle Anträge beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Förderwettbewerb erhalten Sie auf der Website des Projektträgers Jülich.