Förderrichtlinie für eine digitale Gesundheitsversorgung

Ziel der Förderrichtlinie
Ziel ist, in Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Anwendern, erfolgversprechende Produkt- Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen für eine digitale Gesundheitsversorgung zu initiieren, die die Patientenversorgung und Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems gleichermaßen verbessern. Zukünftig sollen schnellere, präzisere und schonendere Verfahren verfügbar sein, die zur Lebensrettung, Behandlung und Heilung von Patienten dienen oder die Lebensqualität Betroffener sowie ihrer Angehörigen erhöhen.

Was wird gefördert?
Industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben in Form von Verbundprojekten werden gefördert. Sie sollen einen signifikanten Mehrwert innerhalb der Versorgungskette Diagnose – Therapie – Nachsorge/Rehabilitation erbringen. Die vier thematischen Schwerpunkte der Förderung sind: Digitale Unterstützung, Digitale Therapien, Integrierte Versorgungsketten und Vorhaben, die die Strukturen in der digitalen Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern. Aber auch Projekte außerhalb der Schwerpunkte können gefördert werden, wenn sie einen Beitrag zur digitalen Gesundheitsversorgung leisten.

Der Antrag
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Hochschulen, forschende Klinken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMUs an den Projekten ist bei der Antragsstellung besonders erwünscht. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Abgabefrist für Projektskizzen ist der 15. September 2020.

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