GO-Bio-Next: Bewerbung bis zum 15.03.!

GOBIO

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, die Gründungsaktivitäten in den Lebenswissenschaften zu steigern sowie den Transfer aus der Grundlagenforschung in die Anwendung zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.

GO-Bio next richtet sich in der ersten Förderphase an gründungswillige Forschungsteams deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung innovativer FuE-Ansätze im Bereich der Lebenswissenschaften mit hohem Kommerzialisierungspotenzial bis zu einem Reifegrad, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht (erste Förderphase) bzw. die Basis für eine nachhaltige Entwicklung des ausgegründeten Unternehmens legt (zweite Förderphase). In der zweiten Förderphase werden im Rahmen von GO-Bio next kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften gefördert. In der Regel sollten diese als Ergebnis der ersten Förderphase gegründet worden sein, wobei die wesentlichen Know-how-Trägerinnen und -Träger der zugrundeliegenden Technologie ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen.

Wichtige Voraussetzung für die zweite Förderphase ist Gegenfinanzierung durch Investoren. Ein Quereinstieg in die zweite Förderphase ist möglich.

Bewerbungsprozess: Interessierte können sich direkt auf der offiziellen Webseite des Programms GO-Bio-Next bewerben. Einreichfristen für Projektskizzen sind jeweils der 15. März und 15. September. Detaillierte Anforderungen werden dort ebenfalls veröffentlicht.