Land NRW: Finanzielle Unterstützung für Beratungen zu MDR und IVDR

Mit der finanziellen Unterstützung für KMU, werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen und Kompetenzvermittlungen von externen Beratern*innen gefördert.
Beratungsleistungen zu folgenden Themen können bezuschusst werden:

Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
frühzeitige Umstrukturierung
notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
einer MDR/ IVDR-Beratung
 

Erstattungsfähige Kosten: Bis zu 50% der Beratungskosten bei max. 1.500 € netto pro Tagessatz (8 Stunden)und bis zu 80% der Beratungskosten bei der Förderung der MDR/IVDR-Beratungen sowie bei sogenannten Belegschaftsinitiativen. Weitere Details finden Sie hier.

Anträge sind noch bis zum 30.06.2022 möglich.
WICHTIG: Der Antrag muss VOR Beginn des Vorhabens gestellt werden.