Neue Förderbekanntmachungen des G-BA

Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am 26. Juni 2020 zwei neue Förderbekanntmachungen zum Thema “Neue Versorgungsformen” auf seiner Website  veröffentlicht. Ziel der Förderung ist die kontinuierliche Verbesserung der medizinischen Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Besondere Herausforderungen hierbei sind u. a. die demografische Entwicklung und die unterschiedlichen Versorgungssituationen in Ballungsräumen, strukturschwachen und ländlichen Regionen. Um die hierfür notwendigen Innovationen für die Versorgung zu entwickeln und zu erproben, wurde der Innovationsfonds geschaffen. Neben einer themenspezifischen Förderung gibt es auch eine themenoffene. Bei der themenspezifischen Förderung geht es um folgende Themenschwerpunkte:

  • Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen
  • Versorgungsmodelle für Regionen mit besonderen Strukturanforderungen
  • Integration und Vernetzung rehabilitativer Maßnahmen zur Steigerung des Behandlungserfolgs von GKV-Leistungen
  • Versorgungsmodelle zu Patientenpfaden
  • Datengestützte Versorgungsmodelle für Menschen mit chronischen Erkrankungen in der ambulanten Versorgung

Neu ist, dass das Anmeldeverfahren zu beiden Bereichen in zwei Stufen unterteilt ist: Der Konzeptentwicklungsphase und der Durchführungsphase. Die Einreichungsfrist endet am 25. August 2020 um 12 Uhr. Bis dahin muss die Projektskizze beim Projektträger eingereicht worden sein. Bei erfolgreicher Annahme haben die Antragsteller bis zu sechs Monate Zeit einen Vollantrag auszuarbeiten. Bis zu 20 Projektvorhaben werden mit Fördergeldern unterstützt.
Pressemitteilung