Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden Forschungsfeldern des Programms „Miteinander durch Innovation“ liegen:
- Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
- Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ
Einerseits sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Forschungsteams mit der Absicht zur Ausgründung, deren Innovationsansatz noch nicht hinreichend bestätigt werden konnte (Proof of Principle), erhalten eine BMBF-Förderung für die Steigerung des Reifegrades ihrer Idee im Bereich interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität.
Andererseits sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).
Insbesondere das zweite Modul ist interessant für Star-ups oder in Kombination mit Hochschulen oder KMUs: Hier werden risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben gefördert, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind und zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von jungen Start-ups beitragen. Das BMBF will hierbei Aktivitäten von Start-ups im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung unterstützen, damit innovative Ideen ihren Weg in die Praxis finden.
Folgende Vorhaben sind förderfähig:
- „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/-Forschungseinrichtung und ihrem jungen Start-up,
- Einzelvorhaben eines Start-ups sowie
- Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren Start-ups, anderen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen.
Das Vorhaben soll durch ein Start-up initiiert werden. Ein signifikanter Anteil der Arbeiten im Vorhaben soll durch die beteiligten Start-ups geleistet werden. Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen.
Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.
Weitere Informationen unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3576.html