Neue Förderrichtline des BMBF: START-interaktiv – Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden Forschungsfeldern des Programms „Miteinander durch Innovation“ liegen:

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Einerseits sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und ­Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Forschungsteams mit der Absicht zur Ausgründung, deren Innovationsansatz noch nicht hinreichend bestätigt werden konnte (Proof of Principle), erhalten eine BMBF-Förderung für die Steigerung des Reifegrades ihrer Idee im Bereich interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität.

Andererseits sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).

Insbesondere das zweite Modul ist interessant für Star-ups oder in Kombination mit Hochschulen oder KMUs: Hier werden risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben gefördert, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind und zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von jungen Start-ups beitragen. Das BMBF will hierbei Aktivitäten von Start-ups im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung unterstützen, damit innovative Ideen ihren Weg in die Praxis finden.

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

  • „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/-Forschungseinrichtung und ihrem jungen Start-up,
  • Einzelvorhaben eines Start-ups sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren Start-ups, anderen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen.

Das Vorhaben soll durch ein Start-up initiiert werden. Ein signifikanter Anteil der Arbeiten im Vorhaben soll durch die beteiligten Start-ups geleistet werden. Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen.

Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.

Weitere Informationen unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3576.html