Neue Versorgungsformen gesucht!

Logo vom G-BADer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2016 vom Bund den Auftrag erhalten, Projekte zu fördern, die über die bisherige Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen, um gezielt Innovationsimpulse zu setzen. Dazu hat der G-BA einen Innovationsausschuss eingerichtet, der solche Projekte aus Mitteln des Gesundheitsfonds ermöglichen soll. Dieser Ausschuss hat Förderbekanntmachungen zu neuen Versorgungsformen veröffentlicht, jeweils eine themenspezifische und eine themenoffene.

Neue Versorgungsformen im Sinne dieser Bekanntmachung gehen über die bisherige Regelversorgung hinaus und haben die Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel. Dies kann die Überwindung der sektoralen Trennung oder die Optimierung einer innersektoralen Schnittstelle sein.

Die themenspezifische Förderung umfasst folgende Bereiche:

  • Modelle zur Stärkung der evidenzbasierten Versorgungsgestaltung
  • Kooperative und interprofessionelle Versorgungsmodelle mit weiterentwickelter Aufgabenteilung zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen und Leistungserbringern
  • Modelle zur Vermeidung, Verminderung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit
  • Neue Versorgungsformen zur Stärkung und Entlastung pflegender An- und Zugehöriger
  • Modelle zur Verbesserung der Versorgung von chronisch Erkrankten mit hohem Versorgungsbedarf in schwächer versorgten Gebieten
  • Optimierung der Schnittstellen und Zusammenarbeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Prävention und Gesundheitsversorgung

Lässt sich Ihre Versorgungsform nicht in eins der Themenfelder ordnen können Sie einen Antrag an für die themenoffen Förderung stellen.

Ablauf

Bis zum 16. Mai 2023 können Sie sich mit einer Ideenskizze bewerben und erfahren voraussichtlich im 4. Quartal 2023, ob Sie einen Vollantrag einreichen können.
Die Geförderten können bis zum 28. Mai 2024 ihren Vollantrag einreichen und werden in der Konzeptentwicklungsphase mit bis zu 75.000 € gefördert.

Alle Unterlagen und Informationen zur Förderung können sie auf der Seite des G-BA finden.

Weitere Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses sind für das zweite Quartal 2023 im Bereich der Versorgungsforschung geplant.