Steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen

Zur Erinnerung: zum 1. Januar 2020 ist in Deutschland das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen.

Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut: Zuerst beantragen die Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Vorhaben um ein begünstigungsfähiges Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt. Mit der Bescheinigung wird beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt.

 

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und das Bundesministerium der Finanzen werden in mehreren Online-Seminaren, vom 9. Juni bis 14. Juli, die wichtigsten Fakten rund um das Antragsverfahren zur steuerlichen Forschungsförderung aufzeigen.

Folgende Themen werden erörtert:

  • Einführung Steuerliche Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz: Anspruchsberechtigung, begünstigungsfähige FuE-Vorhaben und das zweistufige Antragsverfahren
  • Das Antragsverfahren bei der BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten
  • Der Antrag auf Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz und das Verfahren beim Finanzamt

Im Anschluss an die Veranstaltung beantworten Experten Ihre Fragen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte sind herzlich dazu eingeladen, sich für einen oder mehrere der folgenden Termine zu registrieren:

Anmeldungen unter:  https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/veranstaltungen