Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe verlängert

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe IV bis Juni 2022. Auch die Neustarthilfe 2022 wird unter dem Namen “Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal” weiterlaufen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums hervor. Die Förderung wäre Ende März ausgelaufen. Zeitgleich wird die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus bis zum 31. März verlängert. Zurzeit wird noch an den Aktualisierungen auf der Antragswebsite gearbeitet. Daher sind einige der neuen Informationen noch nicht veröffentlicht.

Details zur verlängerten Überbrückungshilfe IV:

Die Förderbedingungen bleiben unverändert. Weiterhin ist die Antragsvoraussetzung ein Corona-bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum selben Zeitraum in 2019. Bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent besteht die Möglichkeit, maximal 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten zurückerstattet zu bekommen. Förderfähige Fixkosten sind unter anderem: Kosten für Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung und Versicherungen.

Details zur Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal:

Auch bei der Neustarthilfe 2022 Q2 gilt weiterhin: Soloselbständige, kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften können mit der Neustarthilfe bis zu 4.500 € Starthilfe bekommen. Die Hilfe richtet sich auch an Betroffene, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aber aufgrund geringer Fixkosten kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Die Hilfe wird als Vorschuss gezahlt und muss, je nach Umsatzentwicklung, im Förderzeitraum anteilig zurückgezahlt werden. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.