GroKo verlängert Kurzarbeitergeld

Infos für Arbeitgeber:
Am 26.08.2020 wurde eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Unternehmen können dieses nun bis zum 31.12.2021 verlängern. Zudem werden Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Angestellten bis Ende Juni 2021 vollständig erstattet. Danach wird bis Ende 2021 die Hälfte der Beiträge vom Bund übernommen. Sofern das Unternehmen seine Beschäftigten weiterqualifiziert, werden die Beiträge bis Ende 2021 weiterhin voll erstattet. Zudem werden die Überbrückungshilfen für KMUs in der Corona-Krise bis Ende 2020 verlängert.

Infos für Kurzarbeiter:
Bis Ende 2020 gilt: Personen in Kurzarbeit dürfen eine Nebentätigkeit aufnhmen, solange das Gesamteinkommen aus Kurzarbeitergeld , Lohn und Nebenverdienst nicht das frühere Nettoeinkommen übersteigt. Ansonsten wird das Kurzarbeitergeld gekürzt. Ab 2021 werden nur noch Minijobs nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

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tagesschau