Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat aufgrund der aktuellen Corona – Situation die Förderbedingungen für laufende Projekte angepasst und aktualisiert diese fortlaufend.
Erleichterungen
- Laufzeitverlängerung von Projekten und Fristen für einzureichende Berichte und Nachweise.
- Bei Überschreiten der Verwendungsfristen aufgrund der Corona-Pandemie werden keine Zinsen erhoben.
- Unternehmen (insbesondere KMUs) können ihre Kosten in kürzeren Abständen abrechnen lassen.
- Teilnehmer am Abrufverfahren können in begründeten Fällen benötigte Mittel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen im Voraus abrufen.
- Notwendige Stornierungen aufgrund abgesagter Reisen und Veranstaltungen im Zuge des Coronavirus sind zuwendungsfähig.
Für weitere Informationen stehen das BMBF und die jeweiligen Projektträger zur Verfügung.
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