Erleichterungen bei BMBF – Projekten

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat aufgrund der aktuellen Corona – Situation die Förderbedingungen für laufende Projekte angepasst und aktualisiert diese fortlaufend.

Erleichterungen

  • Laufzeitverlängerung von Projekten und Fristen für einzureichende Berichte und Nachweise.
  • Bei Überschreiten der Verwendungsfristen aufgrund der Corona-Pandemie werden keine Zinsen erhoben.
  • Unternehmen (insbesondere KMUs) können  ihre Kosten in kürzeren Abständen abrechnen lassen.
  • Teilnehmer am Abrufverfahren können in begründeten Fällen benötigte Mittel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen im Voraus abrufen.
  • Notwendige Stornierungen aufgrund abgesagter Reisen und Veranstaltungen im Zuge des Coronavirus sind zuwendungsfähig.

Für weitere Informationen stehen das BMBF und die jeweiligen Projektträger zur Verfügung.
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