Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue Lieferkettengesetz (LkSG). Dieses gilt 2023 zunächst erst mal für Unternehmen mit mindestens 3.000 und ab 2024 dann auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.
Das LkSG soll globale Menschenrechte stärken und schützen. Im besonderen Fokus sind hier der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, der Schutz vor Landraub, der Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Recht auf faire Löhne, das Recht auf Gewerkschaftsgründung und der Schutz vor Umweltrechtsverstößen.
Das Gesetz gilt für die ganze Lieferkette, das heißt für die direkten Vertragspartner*innen, eines Unternehmens, aber auch für indirekte Zulieferungen früher in der Kette. Für die Umsetzung muss ein Risikomanagement eingerichtet werden, welches Menschenrechtsbeeinträchtigungen verhindert und konkrete Handlungsschritte beinhaltet. Zusätzlich muss es eigene Kanäle geben, über die bei einem Unternehmen Verstöße gemeldet werden können.
Hält sich ein Unternehmen nicht an das LkGS wird es von der Vergabe öffentlicher Mittel ausgeschlossen und es können Bußgelder verhängt werden.
Die IHK Aachen hat für Sie eine ausführliche Übersicht herausgebracht, in der der Geltungsbereich und nötige Schritte aufgeführt sind. Weitere Informationsmaterialien, wie zum Beispiel Aufklärungsvideos, gibt es auf der Seite der “Corporate Social Responsibility” Initiative des BMAS.