Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. März 2024 vier neue Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Ziel der Initiative ist die Förderung neuer Versorgungsformen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Daher müssen alle beantragten Projekte das Potenzial haben, dauerhaft in die Versorgung übernommen zu werden.
- Themenspezifischen Bereich – zweistufig lang
- Die neun Themenfelder sind:
- Modelle zur Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
- Ambulantisierung in der Gesundheitsversorgung
- Weiterentwicklung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Versorgungsnetzwerke
- Digitale Unterstützungskonzepte zur Stärkung der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen
- Häusliche und sexualisierte Gewalt – Versorgung und Prävention
- Daten- und algorithmenbasierte Entscheidungen in der Hausarztpraxis – neue Versorgungskonzepte für eine Stärkung der leitliniengerechten Versorgung
- Verbesserung von Versorgungsprozessen im Rettungsdienst und der Notfall- und Akutversorgung
- Verbesserung von Versorgungsprozessen durch datenbasierte Bedarfserkennung und Gestaltung von Versorgungspfaden
- Versorgungsmodelle zur Stärkung der Nikotin- bzw. Tabakentwöhnung
- Einreichungsfrist: 22.05.2024, 12:00 Uhr
- Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder zuzuordnen sind, können Sie themenoffen stellen:
- Die neun Themenfelder sind:
- Themenoffenen Bereich – zweistufig lang
- Einreichungsfrist: 22.05.2024, 12:00 Uhr
- Einreichungsfrist: 22.05.2024, 12:00 Uhr
- Themenoffenen Bereich – einstufig lang
- in der Regel 36 und max. 48 Monate Projektlaufzeit
- Einreichungsfrist: 11.06.2024, 12:00 Uhr
- Themenoffenen Bereich – einstufig kurz
- bis zu 24 Monate Projektlaufzeit
- Vorlaufenden Einreichung und wird vergeben, bis im Haushaltsjahr 20 Mio. Euro ausgeschöpft sind