Corona – Finanzhilfen von Bund & Land

Liebe Mitglieder, Partner, Freunde und Interessierte des MedLife e.V.,

neben den Links, die wir Ihnen in Corona-Links für Unternehmer und Gründer zusammengestellt haben, wollen wir versuchen
die geltenden Regelungen und Links zur finanziellen Unterstützung aufzulisten und regelmäßig zu aktualisieren.
Natürlich können wir bei der Dynamik der Situation nicht garantieren, dass immer alles tagesaktuell ist, aber wir bemühen uns
diesbezüglich möglichst auf dem neusten Stand zu sein.

Beratung vor Ort zu Corona zum Beispiel bei:
Der Wirtschaftsförderung der Stadt Aachen, der Regionalagentur Aachen zum Kurzarbeitergeld Regionalagentur Kurzarbeitergeld 
oder der IHK https://www.aachen.ihk.de/. Die Wirtschaftsförderung Aachen hat in einem Dokument die wichtigsten Informationen
für Unternehmen zum Thema Corona zusammengestellt: http://www.aachen.de/DE/wirtschaft_technologie/aktuelles/index.html.
Dort sind auch regionale Ansprechpartner genannt.

Zu folgenden Themen gibt es hier weitere Informationen:

 

Bürgschaften:

Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für
die Bürgschaftsbank NRW. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmen für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen
Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsbank wird auf 2,5 Millionen Euro pro Unternehmen
festgesetzt, das Landesbürgschaftsprogramm sichert ab 2,5 Mio € ab. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-
Expressbürgschaft
bis 250.000 €. Weitere Informationen und Anträge: https://www.bb-nrw.de/de/index.html

 

Mikromezzaninfonds:

Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds
Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft https://www.kbg-nrw.de/de/produkte
/mikromezzaninfonds/
zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Die Landesregierung empfiehlt
Unternehmen, sich so früh wie möglich zu melden und die Hausbank miteinzubeziehen, da die Vergabe von Bürgschaften,
Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten immer die Begleitung durch eine Hausbank erfordert.

 

Soforthilfen für Klein-sowie Kleinstunternehmen und Soloselbständige/Freiberufler aus allen Wirtschaftsbereichen wurden vom
Bund beschlossen und werden wie folgt durch direkte Zuschüsse unterstützt:

Unternehmen bis          5 Mitarbeiter:    9.000 €  (Einmalzahlung für 3 Monate)
Unternehmen bis        10 Mitarbeiter:  15.000 € (Einmalzahlung für 3 Monate)

Die Landesregierung stockt diese Soforthilfe für Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten auf.
Es werden Zuschüsse bis zu 25.000 Euro gezahlt .

Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Seit Freitag, den 27.03. werden elektronische Antragsformulare auf den Seiten
des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung Verfügung gestellt.  www.wirtschaft.nrw/corona

Voraussetzung sind wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Corona-Krise. Es dürfen jedoch zuvor keine wirtschaftlichen
Probleme im Unternehmen aufgetreten sein. Schadenseintritt nach dem 11. März. (Eckpunktepapier des BMWi Corona-Soforthilfe).
Als Voraussetzung gilt: bedingt durch die Corona-Krise haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat
mehr als halbiert oder mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1.März sind durch die Corrona Krise weggefallen
oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen
(beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung
geschlossen.

NRW-Soforthilfe: Antragsteller müssen bislang Ihre Waren und Dienstleistungen zum Stichtag 31.12.2019 am Markt angeboten haben.
In begründeten Fällen sollen jedoch auch Menschen unterstützt werden, die nach dem Stichtag ihr Unternehmen gestartet haben
und nun unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Details dazu werden in den kommenden Tagen veröffentlicht. 

(Quelle: Land NRW)


Abb.: Land NRW

 

NRW.Bank:

Ab dem ersten Euro übernimmt die NRW.Bank bis zu 80% (statt bisher 50%) des Risikos. Für die Überbrückung von
Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote
zur Verfügung.Hotline der NRW-Förderbank Telefon Service-Center: 0211/917414800

NRW.BANK.Universalkredit: Den “NRW Bank Universalkredit” gibt es auch für ganz kleine Summen und bis zu 250.000 Euro;
innerhalb von 72 Stunden soll die Hausbank nach Antragstellung grünes Licht dafür bekommen. Betroffenen rät die NRW Bank,
zunächst ihre Hotline 0211 91741-4800 anzurufen, um sich beraten zu lassen.www.nrwbank.de/universalkredit

Antrag im Hausbankenverfahren, binden Sie bitte frühzeitig Ihre Hausbank mit ein!
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €, Gründer und Freiberufler
Hilfe bei Liquiditätsengpässen
Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen

Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank – ab sofort temporär für die Dauer der Krise neben der bestehenden 50%igen
auch eine 80%ige Risikoübernahme. Der bisher hierfür notwendige Mindestkreditbetrag wird ausgesetzt. Bei
Haftungsfreistellungsbeträgen bis 250.000 Euro: Kreditzusage in der Regel innerhalb von 72 Stunden: Zur Überbrückung
des Liquiditätsbedarfs werden folgende ergänzende Laufzeitvarianten eingeführt:

endfällige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit
Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit mit der optionalen Möglichkeit von 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren

 

KfW Kredit-Sonderprogramm:

Das KfW Bank- Sonderprogramm steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung.
Die Antragstellung erfolgt bei der Hausbank.
Umgesetzt wird das Programm durch den KfW-Unternehmerkredit und den ERP-Gründerkredit -Universell. Für KMUs gilt 90%
Haftungsfreistellung (gegenüber Banken und Sparkassen), für größere Unternehmen 80% Haftungsfreistellung.
Zinsverbesserungen: zwischen 1% und 1,46% p.a. für kleine und mittlere Unternehmen, sowie zwischen 2% und 2,12% p.a.
für größere Unternehmen. Verschlankung der Antragsprozesse: Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW
auf eigene Risikoprüfung. Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Kredite bis 10 Mio. EUR
mit vereinfachter Prüfung.KfW-Kredite-Corona

 

Steuerliche MaßnahmenLiquiditätssicherung:

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen
(Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-,
Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen
weitest möglich aus. Dafür steht ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung unter Antragsformular Finanzverwaltung
weitere Infos unter: finanzverwaltung.nrw.de 

 

Kurzarbeitergeld:

Erleiden Firmen in Deutschland durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über
Kurzarbeitergeld (KUG) möglich. 

Das Wichtigste in Kürze:
Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall
von mehr als 10 Prozent haben.
Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch.
In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau
negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von KUG behalten ihre Gültigkeit.

Diese Erleichterungen treten rückwirkend zum 1. März in Kraft und werden auch rückwirkend ausgezahlt. Diese Anpassung
des Kurzarbeitergeldes ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei
ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Informationen zum Kurzarbeitergeld, 
Servicehotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20 und ein Video: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld: Video zur Antragstellung

Ansprechpartner vor Ort zum Kurzarbeitergeld: Regionalagentur Aachen Information und Beratung:
Simon Zabel: 0241 927 8721-42 oder zabel@regioaachen.de

 

Personalkosten Entschädigung bei Quarantäne:

Sollte wegen des Corona-Virus für Beschäftigte eine Quarantäne angeordnet worden sein (vom Gesundheitsamt), können
Arbeitgeber für Arbeitnehmer bzw. Selbständige eine Entschädigung des Verdienstausfalls beantragen. Zuständig in
Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der
Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Insbesondere auf der Seite
des Landschaftsverbandes Rheinland finden Sie umfangreiche Informationen zur Entschädigung des Verdienstausfalls.

Kein Verdienstausfall wird gewährt wegen Umsatzeinbußen infolge von Betriebs- und Schulschließungen oder Absagen
von Veranstaltungen.

Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland
LVR-Servicenummer: 0221 809-5444

Kontakt zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Herr Tölle: 0251 591-8218
Frau Volks: 0251 591-8411
Herr Konopka: 0251 591-8136

 

Sozialversicherung Stundung:

Ergänzend zu den umfassenden Unterstützungen für Unternehmen und Selbstständige, können unter bestimmten Bedingungen
die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass vorrangig alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungs-
maßnahmen der Bundesregierung (Kurzarbeitergeld, Fördermittel und Kredite) ausgeschöpft sind. Die Stundung
der Sozialversicherungsbeiträge gilt zunächst bis Ende April. Für Anträge und weitere Informationen ist die Kontaktaufnahme
mit der zuständigen Krankenkassen notwendig.

 

Weitere Informationen des Landes NRW und Ansprechpartner für Unternehmen
unter:
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Weitere wichtige Rufnummern in NRW:


©2020, Land NRW

Weitere Informationen des BMWi: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Aktualisierung: 02.04.2020.

Quellen (Auswahl): https://www.land.nrw/corona, https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner,
NRWBank, Bürgschaftsbank, https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/lassen-sie-sich-nicht-anstecken/corona-diese-hilfen-geben-die-bundeslaendern-den-betrieben, BMWi, WDR 1,2, …