Versorgungsformen – Neuer Förderaufruf des G-BA

Ziel der Initiative ist die Förderung neuer Versorgungsformen, um so die Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen weiterzuentwickeln und zu verbessern. Daher müssen alle beantragten Projekte das Potenzial haben, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Für die aktuelle Förderbekanntmachung vom 03.03.22 können Interessierte ihre Ideenskizze bis zum 17. Mai einreichen.

Folgende Themenfelder gehören zur themenspezifischen Förderbekanntmachung:

  • interdisziplinäre Versorgungsangebote und geeignete Angebote im Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention für Patientinnen und Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf
  • neue Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften
  • Einbindung von digitalen Technologien im Versorgungsalltag
  • Digitalisierung in der Heilmittelerbringung
  • sozialraumbezogene Versorgungsmodelle unter Einbeziehung der kommunalen gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge
  • Stärkung der hausärztlichen Versorgung
  • Versorgungsmodelle für Kinder und Jugendliche

In der themenoffenen Förderung werden neue Versorgungsformen gefördert, die sich keinem der Themenfelder der themenspezifischen Förderbekanntmachung zuordnen lassen.

Auf der Internetseite des Innovationsausschusses befinden sich alle relevanten Informationen zum Förderverfahren und zur Antragstellung für die themenoffene und themenspezifische Förderbekantmachung. Ein Leitfaden unterstützt bei der Antragstellung. Im 4. Quartal 2022 wird entschieden, welche Antragssteller aufgefordert werden, einen Vollantrag auszuarbeiten. Die Ausarbeitung wird in einem Zeitraum von 6 Monaten mit bis zu 75.000 € gefördert.

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