Biomedizin-Förderung – die nächste Runde beginnt

BMBFUm die Wettbewerbsfähigkeit deutscher KMU im Bereich der Arzneimittelforschung und -entwicklung zu stärken, stellt das BMBF Fördermittel zur Verfügung. 

Förderfähig sind KMU und Verbundvorhaben von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen mit Projekten der medizinischen (roten) Biotechnologie zur Arzneimittelentwicklung bis zur klinischen Phase IIa sowie klinische Prüfungen, in denen untersucht wird, ob ein bereits zugelassenes Arzneimittel in einem neuen Indikationsgebiet, für das es noch nicht zugelassen ist, eingesetzt werden kann („Repurposing“).

Das Projekt muss von einem KMU initiiert und koordiniert werden und mindestens 50 % der für das Gesamtprojekt beantragten Fördermittel müssen KMU zugutekommen. Ziel ist die Entwicklung eigenständiger Produkte und/oder Dienstleistungen und die Verbesserung der Marktposition.

 

Nicht gefördert werden Projekte zu Methoden, Technologien und Verfahren der Medizintechnik sowie zur Forschung und Entwicklung von Medizinprodukten.

 

Die Einreichfristen sind der 15. April und der 15. Oktober – die letzte Frist ist der 15. April 2024. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.