Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue Lieferkettengesetz (LkSG). Dieses gilt 2023 zunächst erst mal für Unternehmen mit mindestens 3.000 und ab 2024 dann auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland. Das LkSG soll globale Menschenrechte stärken und schützen. Im besonderen Fokus sind hier der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, der […]